Weitere Informationen

In aller Deutlichkeit
Wednesday, May 27, 2009, 19:29 - Stasi 2.0
Die SPD-Bundestagsfraktion verlautbart:
Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Übrigen alle Sachverständigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

Ministerin von der Leyen (CDU), Spitzname »Zensursula«, betont:
In diesem Gesetzentwurf, zu dieser Zeit, sprechen wir ausschließlich über das. Alles andere interessiert mich nicht. Wenn ein künftiger Gesetzgeber Sperren ausweiten will, muss er ein völlig neues Gesetz schaffen, mit Anhörungsverfahren, Petitionen und allem, was noch dazugehört. Niemand kann ein Gesetz unbemerkt ändern.

Da die SPD im Herbst 2009 in die Opposition wechselt, darf man die »deutlichen Worte« jener Fraktion getrost nach Kenntnisnahme vergessen. Gut gebrüllt Löwe, und nun kusch.

Wichtig, aber dazu fehlt der SPD-Fraktion augenscheinlich leider der Mut beim durch von der Leyen publizistisch geschickt gewählten Thema Kinderpornographie, wäre jetzt gewesen, statt die Sinnhaftigkeit von »Zugangserschwerung« durch »Webseitensperrung« mit vielen Worten als »unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme« zu adeln, klipp und klar darauf zu verweisen, daß Verbotsschilder aufzuhängen nur selten ein Verbrechen verhindert hat.

Um es klar zu sagen, Politiker verwässern das in ihrem Floskelschwall gelegentlich, es gibt in Deutschland ein klares Verbot der Kinderpornographie in § 184b StGB:
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
  1. verbreitet,

  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

  3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) […]

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(6) […]

Ich halte diesen Paragraphen für hinreichend deutlich; allein, die von der Leyensche Aktion, Kinderpornographie Journalisten – zur Abschreckung? – vorzuführen, wird, trotz mehrerer Anzeigen wohl nicht geahndet werden können. Schließlich war die geschmacklose Vorstellung nicht öffentlich (wenn auch vor Journalisten) und eine Verbreitungsabsicht wird man schwerlich konstruieren können.

Wohl aber ist dieser Paragraph ausreichend, um entsprechende Angebote hier in Deutschland vom Netz nehmen zu lassen und die Anbieter entsprechend aus dem Verkehr zu ziehen.

Frau von der Leyen bemängelt im Spiegel-Interview eine angebliche Untätigkeit im Netz:
[…] Die Strafverfolgung ist in den letzten Jahren konsequent verbessert worden. Das Schließen von Anbieterservern ist zwar auch verstärkt worden. Da bleibt aber viel zu tun. Das geht nur über internationale Verhandlungen. Nur beim Thema Access Blocking hat es zehn Jahre lang Gespräche hinter verschlossenen Türen gegeben, aber vergebens. Es hat sich nichts getan. Sie hatten auf SPIEGEL ONLINE vor vielen Jahren die Aktion "Netz gegen Kinderporno". Ich frage mich, warum diese Aktivitäten eingeschlafen sind. Wir sollten diese vielbeschworenen Selbstreinigungskräfte des Netzes wiederbeleben.

Die Hintergründe zum Ende der Aktion »Netz gegen Kinderporno« gibt der Heise-Verlag in der aktuellen c't (12/09):
Beim wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie sind die Ermittler auf Nutzer angewiesen, die Anzeige erstatten, wenn sie im Netz auf solche Inhalte stoßen. 1998 gründete der Heise-Verlag mit Kooperationspartnern und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover die Initiative „Netz gegen Kinderporno“ als anonyme Meldestelle für Kinderpornos im Internet, denn Zufallsfinder mussten damals befürchten, dass gegen sie ermittelt wurde. Die Initiative führte dazu, dass diese Verfahrensweise überdacht und abgeschafft wurde. Damit hatte die Meldestelle ihr Ziel erreicht und wurde geschlossen.

Ich verlange ja gar nicht, daß eine Ministerin all die Themen, die sie bearbeitet, seit Generationen selbst aus dem Eff-Eff beherrscht; aber ein solches aktives Unwissen, eine solche Ignoranz — nun, mehr als »Demagogin« ist zu Ursula von der Leyen nicht zu sagen.

Gefährliche Demagogin. Es stellt sich natürlich die Frage, wo Frau von der Leyen denn in den letzten vier der zehn Jahre »Untätigkeit« war? Ministerin ist sie doch seit Antritt der Großen Koalition; aber erst Ende 2008 scheint sie das Thema Kinderpornographie für sich entdeckt zu haben — irgendwie komisch …

Es bleibt nur zu hoffen, zumal nach dem wenig schmeichelhaften Ergebnis der Anhörung, daß die SPD-Fraktion ihre Wiefelspütze in Rente schickt und zumindest diesen fatalistischen »ich-will-das-aber-so«-Gesetzentwurf nicht mit abnickt.
Bei all den Kontras der geladenen Experten frage ich mich denn auch, ob außer den Ministern/-innen noch jemand Gesetzesvorhaben querliest — und ggf. stoppt? Okay, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes legt diesen Ablauf in der Tat nicht nahe.

So, alte Tante SPD, dann zeig' mal, was Dir wichtiger ist, die Geschlossenheit in der Koalition oder der Rechtsstaat per se. Ich übe derweil schon mal eine alte Weise …

Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!

*seufz*


Zurück Weiter