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Steuerverschwendung Deluxe: nationales Blogarchiv?
Tuesday, May 29, 2007, 17:12 - Blase2.0, Fundstücke
Wie heise online meldet, stehen Blogbetreiber vor neuen staatlichen Gängelungsmaßnahmen:
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit war im Juni 2006 das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und auf "unkörperliche Werke", insbesondere also Netzinhalte, erweitert worden. […]

Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie "netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente", die "sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge" aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs. […]

Inhalt der Meldung paßt, wie das aktuelle Wetter, eher zum ersten April — die Androhung von Geldbußen von »bis zu 10.000 Euro« ist allerdings wenig spaßbetont.

Stellt sich die Frage, ob die Bibliothek mit wget/curl sich nun ein Skriptwerk zu bauen gedenkt, welches die gewünschten Daten aus den Blogs zieht — oder aber Blogbetreiber tatsächlich einen FTP-Auszug nachrüsten müssen:
7. Wie erfolgt die technische Übermittlung der Publikation an die Deutsche Nationalbibliothek?

Alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien müssen in eine Archivdatei gepackt werden, wobei als Dateinamen eine vorher per E-Mail erhaltene Lieferungs-Identifikation und als Dateinamenserweiterung zip, tar, tgz oder tar.gz verwendet werden muss. Näheres dazu findet sich unter Organisation und Technik des Anmeldeverfahrens. Anschließend wird die Archivdatei per FTP unter Verwendung von Anmelder-Identifikation und Passwort an ftp://deposit.d-nb.de/, übertragen.

Wie allerdings diese Rohdaten ohne Beiwerk der orignären Blogsoftware präsentationsfähig aufbereitet werden sollen (insbes. bei Bewegtbildern und Tönen reicht ein PDF-Abdruck für's Archiv kaum aus), darüber steht nichts in der FAQ. Wohl aber kann man erahnen, daß prinzipiell Blogs durchaus umfaßt sind:
4. Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

In die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht sind alle Publikationen einbezogen, […]
Daneben werden Websites gesammelt, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.
Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.
[…]Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.

Deutschland, einzig' Sammlerland — Auswandern erscheint zunehmend die einzig valide Option. Vorschläge hierzu, von Australien mal abgesehen, werden in den Kommentaren gerne gesehen.

(Update, 2007-05-28 17:30) Einige weitere Blogs, die dies thematisieren: f!xmbr, verweisungsform, kr0m.de, mathias-schindler.de, schlaus.de. Ganz neu ist das Thema eigentlich nicht ;)



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