Von japanischen Katzen und Mäusen
Tuesday, September 7, 2010, 21:02 - Verschiedenes, Onlinespiele, Abzocke, Playstation, Servicewüste
Nach juristischen Winkelzügen gegen eine USB-Hardware, die lustige Dinge mit der PS3 anzustellen in der Lage war, ist, wie eigentlich zu erwarten, die Information über das »wie« des Exploits augenscheinlich geleakt und nun gibt's die Software auch für populäre (linux-basierte) Telefone. Ob Sony jetzt versuchen wird, jedes Android-, WebOS- oder Maemo-getriebene Gerät als potentielle PS3-Knackmaschine verbieten zu lassen, ist eher unwahrscheinlich; klar ist aber nun, daß es gar keines Linux' auf der PS3 bedarf, um die PS3 zu knacken. Logischer Schluß: die Erpressung seitens Sony, entweder die Möglichkeit, online zu spielen oder aber »OtherOS« zu nutzen, aufzugeben, war, ist und bleibt unverhältnismäßig, überzogen, nicht sachdienlich und, nach meinem Rechtsempfinden, unrecht.Tatsächlich hat Sony mal wieder eine neue Firmware gebacken, die den aktuellen Angriffsweg versperrt; aber auch dieses Mal, wie Anfang April, wurde mit heißer Nadel gestrickt und die Firmwareaktualisierung kann mittels des guten alten DNS-Tricks umgangen werden …
Sicher wird Sony auch hier in Kürze nachlegen und die Überprüfung im PSN aktivieren/aktualisieren; spannend wird also sein, wann (nicht »ob«) es gelingt, eine PS3 so zu modifizieren, daß sie sich als <insert_current_version_here>-Box ausgibt, in Wirklichkeit aber eine stark modifizierte Firmware ausführt.
Ich überlege mittlerweile ernsthaft, die Festplatte meiner Zweit-PS3 auszubauen und für diesen Zeitpunkt aufzuheben. Denn wenn ich auch gar kein gesteigertes Interesse an illegalen Spielekopien habe (und die schiere Datenmenge ist IMHO zumindest in Deutschland noch immer der beste Kopierschutz), seit der Erpressung zur Aufgabe eines beworbenen und bezahlten Features steht Sony bei mir nun auf der »Feind«-Liste. Somit begrüße ich jedwede »Entdeckung«, die Sony zu neuen Gegenaktionen zwingt — Auge um Auge, …
Und, nunja, um ehrlich zu sein: meine legal erworbenen BD-Scheiben nicht mehr der permanenten Abnutzung aussetzen zu müssen, fände ich schon erstrebenswert — zumal m. W. mir niemand eine durch schiere Nutzung unbrauchbar gewordene Disk zu ersetzen verpflichtet ist (auch so ein Punkt im (deutschen) Urheberrecht, der dringend mal überarbeitet gehört: wer dem Nutzer durch Kopierschutztechniken, die der Nutzer ja nicht straflos umgehen darf, die Sicherung des Mediums nicht ermöglicht, ist für die Dauer von 10 Jahren uneingeschränkt zum bis auf das Porto kostenfreien Umtausch defekter Medien in identische nichtdefekte verpflichtet … *träum* Löste das Problem für meine US-Medien zwar nicht, aber irgendwas ist ja immer …).
Sony und das (deutsche) Recht
Monday, April 19, 2010, 17:06 - Verschiedenes, Onlinespiele, Servicewüste, Abzocke
Wie mehrfach dargelegt fühle ich mich ja vom Sony-Konzern genötigt und enteignet; meine beiden PS3 funktionieren nicht mehr wie beschrieben nach Änderungen bei Sony, aber natürlich sieht Sony das nicht als Entschädigungsgrund. Nun stehe ich mit meiner grundlegenden Ablehnung dieser kundenfeindlichen Geschäftspraktiken Sonys nicht alleine; helfen wird dies aber, wie so oft, auch nichts. Naja, ich bin bis 2009 ohne Playstation ausgekommen und werde es ab Frühling 2010 sicher auch wieder ohne schaffen; bedauerlich, das der japanische Konzern so feige ist und nicht zu seinen Aussagen steht.Was mich aber wirklich – sorry – ankotzt ist die Tatsache, daß der Bundesbürger offensichtlich der gelackmeierte ist, rechtlich vollkommen schutz- und wehrlos. Denn, wie auf playedstation dargelegt, steht der Endnutzer der perfiden Tricksereien mit verschiedenen Rechtsbereichen einfach nur hilflos gehenüber:
Natürlich gilt auch für die PS3 die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Allerdings bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder zumindest angelegt war. Beim Update tritt der vermeintliche Mangel jedoch erst mit der Installation einer neuen Firmware unter ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers und damit nach dem so genannten Gefahrübergang der Sache (§ 434 BGB) auf. […]
Das PSN ist ein besonderer Problemfall. Die Teilnahmemöglichkeit ist meiner Ansicht eher am Dienstleistungsvertrag für das PSN zu messen und da diktiert Sony die Bedingungen. […] Die PS3 WAR für den Zugang zum PSN in aller Regel beim für die Gewährleistung maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs geeignet. Wenn Sony DANACH die Bedingungen zum PSN ändert, ist das Problem dort zu suchen und nicht im Kaufvertrag über die PS3. […]
Man müsste jetzt sicherlich diskutieren, ob diese Regelungen [aus den Nutzungsbedingungen des PSN] nicht den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB zuwider laufen (§§ 305 ff. BGB); allerdings wird wohl zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt deutsches Recht Anwendung findet. Dazu heißt es unter 14. der Nutzungsbedingungen des PSN:
"In dem Maße, wie dies durch einschlägige Gesetze gestattet ist, sind dieser Vertrag […] gemäß den Gesetzen Englands auszulegen und zu interpretieren und der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt als in England zustande gekommen."
Und spätestens wenn - was nicht ganz unwahrscheinlich ist - englisches Recht Anwendung findet, kratzen sich deutsche Juristen nur noch am Kopf. Gerne hätte ich in dieser Frage eine positivere Einschätzung gefunden, sehe dafür derzeit allerdings wenig aussichtsreiche Anknüpfungspunkte. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer bestehen (mit Sony direkt hat ja niemand einen Vertrag über den Kauf einer PS3 geschlossen), dann wird man allenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären können. […]
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale werde ich mit Spannung verfolgen, wenngleich ich mir davon nicht allzu viel verspreche. Wettbewerbsrechtlich dürfte nur etwas drin sein, wenn dadurch Wettbewerber behindert werden und sich Sony tatsächlich Vorteile verschafft. Das sehe ich im Moment nicht.
Ist schon toll, dieses »Recht«. Alles, was im Internet passiert, maßen sich deutsche Richter an, nach deutschen Gesetzen zu be- bzw. verurteilen. Eine Hardware mit der ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, damit online mit anderen Menschen spielen zu können, kann ich aber nur dann so betreiben, wenn ich mich als Deutscher englischem Recht unterwerfe — welches meine Rechte ggf. radikal einschränkt. Dabei wird die PS3 samt dem (kostenlosen, was beim deutschem Schadensersatzrecht wohl eine weitere unüberwindliche Hürde ergibt) Zugang zum PlayStationNetwork (PSN) zielgerichtet in Deutschland vermarktet — anders als der Artikel einer amerikanischen Zeitung auf einer amerikanischen Website …
Daß die PlayStation3 nur ein halb so tolles Gerät ist, läßt man das PSN außer Acht, bildet das (deutsche) Recht nicht ab. Daß man einen Vertrag nach englischem Recht abschließen muß – der noch dazu einem Endbenutzer keine und dem Konzern alle Rechte, inklusive dem Recht, nichts mehr zu leisten, einräumt –, steht nicht auf der Verpackung. Und es ist legal, wie es scheint, mit deutschen Kunden kann die in Großbritannien beheimatete Europa-Dependance des japanischen Unterhaltungskonzerns ganz offensichtlich machen, was sie will — Entwertung des Eigentums des Bundesbürgers eingeschlossen.
Es geht mir hier weniger konkret um »OtherOS«, als vielmehr um's Prinzip: Nicht nur, daß man keinen wirklichen Besitz erwirbt an den Käufen im sog. PlayStation Store; einzig und alleine der Sony-Konzern entscheidet zu jeder Zeit, ob ein Benutzer zum einem bestimmten Zeitpunkt den Gegenwert für den »Kauf« im PlayStation Store nutzen kann oder nicht. Nach eigenem Gutdünken; wessen Nase Sony nicht gefällt, den kann Sony aus dem (PlayStation-) Netz kicken, auch dieser Bedingung hat man sich zu unterwerfen. Schon das verbietet eigentlich die Nutzung solcher Geldvernichtungseinrichtungen — ich vermisse hier jeglichen Verbraucherschutz, denn wie die Entfernung von »OtherOS« und die dem folgende Analyse von Sonys Nutzungsbedingungen zeigt, hat der Nutzer nur ein Recht: an Sony zu zahlen. Ohne garantierte Gegenleistung, versteht sich.
Klar, Vertragsfreiheit und so … und jeder ist schön blöd, der sich auf sowas einläßt, ja, auch richtig … irgendwo. Wäre halt schön, wenn die Schönwetterpolitiker sich auch mal um solche Themen kümmerten … ach halt, ich vergaß, da ist ja noch Balken mit dem Stopschild vor'm Kopf.
Ich möchte mit einem Zitat von playedstation schließen:
Claus M. - Denmark
"Als Gamer und Journalist bin ich am Ausgang dieses Verfahrens durch Sony sehr interessiert. Linux war für mich ein Kaufargument und Grund, etwa 1/3 mehr für die PS3 als für eine XBox auszugeben. Bei der Entfernung von OtherOS geht es um Grundsätzliches. Als Kunden können wir anscheinend nicht mehr sicher sein, dass Waren, die wir heute kaufen, auch morgen noch dieselben Aufgaben erledigen. Es [geht] damit nicht nur um die Streichung einer Funktionalität durch Sony. Es geht um das Prinzip einer Welt, in der Internet-Aktualisierungen bedeuten, dass wir als Kunden unsere Haustüren nicht mehr zu öffnen brauchen, um Hersteller in unsere Häuser zu lassen und Funktionalitäten von Waren zu modifizieren, die wir schon gekauft haben."
Why Sony sucks¹
Thursday, April 15, 2010, 00:30 - Geeks & Co., Verschiedenes, Onlinespiele, Playstation, Servicewüste, Geiselnehmer 2.0
Meinen Frust über Sonys arrogante, erpresserische und insbesondere zur Sippenhaft neigende Verhaltensweise habe ich mal niedergeschrieben.Nach wie vor finde ich nicht, wo ich mich verpflichtet hätte, neue, meine Nutzungsmöglichkeiten beschränkende neuere Firmwares einzuspielen (bei meinem alleinigen Risiko übrigens; charmant); und da Sony bislang keinen Beweis geliefert hat, daß "Other OS" – ein offiziell von Sony beworbenes Feature der PS3 – die Systemsicherheit plötzlich beeinträchtigte, halte ich diese sippenhaftartige Entfernung einer dokumentierten und beworbenen Nutzungsoption auch nicht durch Sonys Recht auf Entfernung von Sicherheitsrisiken gedeckt (mangels eben jenem).
So heißt es nun abwarten, ob dem Studenten, der Sony das Pipi in die Augen trieb, der Zaubertrick gelingt, eine (unentdeckbare) custom Firmware für ein 3.21 mit »Other OS« bereitzustellen — und wenn, wie er sich Sonys Rechtsstreitmacht zu entziehen gedenkt, denn eine Reproduktion des Sony-Eigentums in der Firmware wird Sony sich kaum bieten lassen. Es bliebe also nur das »AVM-Modell«, d. h. ein Programm ändert die legal von Sony runterladbare FW und baut daraus ein von der PS3 akzeptiertes, neues, Image. (Naja, und nach der Analyse dieser CFW 3.21 wird Sony dann eine inhaltlose 3.22 hinterherwerfen … Wer wohl zuerst aufgeben mag..?)
Technisch ist dem kaum beizukommen, es wird ein Hase-und-Igel-Spiel bleiben, mit wechselnder Besetzung der Figuren »Hase« und »Igel«. Treffen – und ggf. zum Einlenken bringen – kann man Sony nur dadurch, sie dort zu treffen, wo der Dickhäuter es auch merkt: beim lieben Geld. Also sind juristische Virtuosen gefragt, die das gesamte Instrumentarium drauf haben und Sony pro PS3-Altnutzer nennenswert Geld kosten (die ca. 20% via – angeblich; habe bislang nur »Berichte vom Höhrensagen« gefunden, also »der Freund einer Cousine kennt wen, der gehört hat, daß seinem Nachbarn ein Artikel bekannt ist, wonach jemand von Amazon UK Geld zurückbekommen haben soll … oder so« – Amazon UK wären ein super Einstieg). Ferner sollte jeder mit »Draht zur Politik« (und/oder der EU ;)) Sonys Vorgehen dorthin tragen; und schlußendlich schadet es sicher nicht, auch außerhalb der einschlägigen Foren über Sonys Machenschaften zu berichten. Wahrheitsgemäß, denn die Wahrheit ist abstoßend genug (»Enteignung« und »Erpressung« fallen mir hier umgangssprachlich ein).
Spread the word!
_____
¹ in my humble opinion; your mileage may vary, no liability assumed
Sony vs. Linux, nächste Runde
Wednesday, April 14, 2010, 09:00 - Verschiedenes, Blase2.0, Stasi 2.0, Onlinespiele, Servicewüste
Seit gestern Nachmittag deutscher Zeit hat sich's erstmal ausgeproxied; Sony hat augenscheinlich Tests im Play-Station-Network aktiviert, die Zugriffe von Consolen ohne die »OtherOS«-Option entfernende Version 3.21 verweigert.Vielleicht sollte man sich generell überlegen, ob der Preis, den Sony für die Benutzung des PSN verlangt, nicht viel zu hoch ist:
3. Verwendung von PSN
Jedes Mal, wenn Sie sich bei PSN anmelden, erfassen wir ohne weitere Mitteilung automatisch Informationen wie beispielsweise:
o Ihre Online-ID
o Ihre IP-Adresse und die MAC-Adresse Ihres Systems (die eindeutige Nummer, die das von Ihnen verwendete Netzwerk und Gerät identifiziert), das Datum und die Uhrzeit Ihrer Anmeldung.
o die von Ihnen verwendete Hardware und auf welche Weise Sie diese verwendet haben, z. B. Modell und Seriennummer, Einstellungen der Kindersicherung, Foto- und Musikeinstellungen, Remote-Play-Einstellungen, Angaben über die mit der Hardware verbundenen Geräte, welche Inhalte auf der Hardware gespeichert sind bzw. mit dieser Hardware verwendet wurden sowie weitere damit zusammenhängende Informationen.
o wie Sie PSN nutzen, z. B. welche Spiele Sie spielen, auf welche Inhalte Sie zugreifen, Ihre Downloads, welche Dienste Sie für welchen Zeitraum in Anspruch nehmen, einschließlich wie häufig Sie Chats, Message-Boards und andere Kommunikationsdienste nutzen.
o Ihr Spielerprofil, Spielsuchen, Ihre hochgeladenen Ergebnisse und Ranglisten, Ihre Freunde- und Blockierlisten und Ihr Erscheinen auf den Freunde- und Blockierlisten anderer Benutzer.
Wenn Sie PSN-Guthaben aufladen oder Zahlungen über PSN durchführen uns für die Bearbeitung Ihrer Zahlung Ihre Zahlungsdaten, wie z. B. Ihre Kreditkartennummern, den Namen des Karteninhabers, Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie Sicherheitscodes mitteilen. Kreditkartendaten werden für künftige Käufe gespeichert, es sei denn, Sie entfernen diese von Ihrem Konto über die „Kontoverwaltung".Wir führen Aufzeichnungen über das Aufladen Ihres PSN-Guthabens und über Ihre Käufe, die Sie über PSN tätigen.
Im Datenkrakigsein steht Sony Google offensichtlich in nichts nach. Schön finde ich auch diesen Passus und bin geneigt, das erstmalig auszutesten:
13. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, zu erfahren, über welche Ihrer persönlichen Daten wir verfügen und wie diese Daten verwendet werden. Wenn Sie wissen möchten, über welche Ihrer Daten wir zurzeit verfügen, wenden Sie sich bitte über die Kontaktdaten auf der Seite „Über uns" an unseren Kundendienst oder schicken Sie einen Brief an den Data Protection Officer, PlayStation Network Europe Limited, 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP, Großbritannien. Sofern Sie Zugang zu Informationen benötigen, werden wir diese zur Verfügung stellen; benötigen hierzu jedoch einen Nachweis Ihrer Identität und erheben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls eine geringe Verwaltungsgebühr.
Danke, Sony, für diese Steilvorlage …
Friday, April 9, 2010, 18:50 - Geeks & Co., Verschiedenes, Onlinespiele, Playstation, Servicewüste, Geiselnehmer 2.0, Abzocke
Ich faß' es nicht. Es ist wirklich so einfach: einfach der PS3 per Proxy (den man sogar eintragen darf, man muß nicht einmal mit wilden transparenten Proxies arbeiten) ein anderes Updatefile vorlegen – Templates dazu gibt's für jede PS3-Region im Netz – und schon glaubt die PS3, 3.15 ist die aktuellste Firmware und blockiert nicht mehr den Zugriff auf das PSN. Aber Achtung: es muß schon gewissen Bedingungen genügen, der UK-PS3 ein EU-Updatefile zu liefern, quittiert diese mit ganz bösen Fehlermeldungen ;)Tja. Alles Dinge, die ich gar nicht wissen wollte, die durch die »Other OS«-Deaktivierung ohne Gegenleistung seitens Sony nun aber wohl mehr Leuten bekannt werden, die derlei vorher auch nicht interessierte …
Okay; natürlich kann – und wird vermutlich – Sony Gegenmaßnahmen einleiten; schlau allerdings wäre das nicht. Eine 2.32, die »Other OS« wieder verfügbar macht und den 29.02.-Bug behebt, wäre eine vertrauensbildende Maßnahme Sonys. Alles andere ist Blödsinn, denn die, die die PS3 knacken wollen – oder auch nur mehr Hardwarezugriffsmöglichkeiten haben wollen, als Sony derzeit gewährt –, habe garantiert weder eine Slim noch eine aktuelle Firmware für den Zweck. Schaden tut Sony nur legitimen Nutzern einer bislang offiziell seitens Sony unterstützten Funktion der Play-Station-3-Firmware.
Verstößt man mit solchem Vorgehen eigentlich gehen die EULA, Sonys Lizenzbestimmungen — lt. denen immerhin ein Vertrag, den der PS3-Besitzer mit SCE hat? Ich bin kein Anwalt, spiele auch keinen im TV — aber ich denke nicht (lokale Hervorhebungen):
1. LIZENZERTEILUNG
[…] Soweit dies laut geltendem Recht möglich ist, erlöschen Ihre Rechte auf Nutzung oder Zugriff auf die aktuelle Version der Systemsoftware bei Installation einer neueren Version der Systemsoftware in Ihrem PS3™-System, […] SCE gewährt keine Lizenz für Systemsoftware, die von Anwendern auf eine andere Weise als mit Hilfe der von SCE genehmigten Vertriebsmethoden beschafft wird. […]
Gut, die neuere Systemsoftware will ich ja nicht, habe sie nicht installiert und somit haben ich nach wie vor unbeschränkt alle Nutzungsrechte daran. Die 3.15 ist SCE-konform auf die PS3 gekommen, also soweit vollkommen legal alles — aus meiner billig und gerecht denkenden Nutzerwarte aus zumindest ;)
2. BESCHRÄNKUNGEN
[…]
3. SERVICES UND UPDATES
Von Zeit zu Zeit kann SCE Ihr PS3™-System mit Updates, Upgrades oder Services versorgen, um seine ordnungsgemäße Funktion gemäß den SCE-Richtlinien zu gewährleisten, oder Ihnen neue Angebote unterbreiten. Manche Services werden automatisch ohne Ankündigung zur Verfügung gestellt, wenn Sie online sind, und andere sind über das Online-Netzwerk von SCE oder durch autorisierte Kanäle erhältlich. Ohne Einschränkung kann zu diesen Services die Bereitstellung des neusten Updates oder der Download neuer Versionen, die Sicherheitspatches enthalten, sowie neuer Technologie oder überarbeiteter Einstellungen und Funktionen zählen, die den Zugriff auf unautorisierte oder raubkopierte Inhalte oder die Anwendung nicht autorisierter Hardware oder Software in Verbindung mit dem PS3™-System verhindern. Außerdem können Sie unter Umständen eigene Dateien nicht ansehen, wenn diese Inhalte enthalten oder anzeigen, die durch Technologien zur Authentifizierung geschützt werden. Manche Services können Ihre aktuellen Einstellungen verändern, zu einem Datenverlust oder dem Verlust von Inhalten oder einem Funktionsverlust führen. […]
Kein Passus aus »2. EINSCHRÄNKUNGEN« trifft auf Nicht-Updater per externem Proxy zu; und daß SCE mir Updates bereitstellen kann bedingt nicht, gemäß EULA, daß ich diese auch installieren muß. Zumal, wie ganz klar da steht, jedes Update auf meine Gefahr, Funktionen oder Daten zu verlieren, erfolgt. Wenn man dann noch in Betracht zieht, daß viele Spiele die Spielstände an die konkrete PS3-Hardware binden – und/oder gleich gar keine Sicherung auf externe Medien zulassen –, ist eigentlich mit dem Klammerbeutel gepudert, der PS3-Firmwareupdates durchführen läßt. Never touch a running system.
7. KÜNDIGUNG
Wenn SCE feststellt, dass Sie gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstoßen haben, kann SCE sämtliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen ergreifen, […] SCE und ihre Lizenzgeber behalten sich vor, bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag Klage einzureichen. […]
Einen Augenblick hat's mich echt geschüttelt; lange keine solch einsitige, einschüchternde Schreibe gelesen. Aber ich verstoße ja nicht gegen Sonys Knebelvertrag, insofern: fallt tot um ;)
9. ALLGEMEINE RECHTSGRUNDSÄTZE
Durch Nutzung oder Zugriff auf die Systemsoftware stimmen Sie zu, durch alle aktuellen Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein. Eine druckbare, aktuelle Ausgabe dieses Vertrags finden Sie auf Ihrem Rechner unter http://www.scei.co.jp/ps3-eula/. SCE kann die Bedingungen dieses Vertrags sowie die Bedingungen in der Dokumentation oder im Handbuch für das PS3™-System oder unter http://www.scei.co.jp/ps3-license/index.html jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Bitte schauen Sie gelegentlich auf dieser Webseite nach, ob dieser Vertrag geändert wurde. Wenn Sie weiterhin auf die Systemsoftware zugreifen oder diese nutzen, so bedeutet dies, dass Sie Änderungen dieses Vertrags in Kauf nehmen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Leistungsbedingungen sowie dem Nutzervertrag für das Onlinenetzwerk von SCE sind die Bedingungen dieses Vertrags für die Nutzung oder den Zugriff auf die Systemsoftware entscheidend
(Ja, der Satz endet ohne Punkt.) Fettgedruckte Passagen: reichlich fett. Mal abgesehen davon, daß ich das nicht auf meinem Rechner sondern nur im Internet finde: ist in Deutschland eine Vereinbarung bindend, die ich mit Wortlaut X zum Zeitpunkt Z geschlossen habe, und die eine unangekündigte beliebige Änderung der Vereinbarung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vorsieht, inklusive Gültigkeit der unbekannten, geänderten Klauseln? Falls wider Erwarten ein Rechtsgelehrter mitliest, dazu hätte ich gerne mal eine Meinung … Meines Erachtens dürfe dieser Passus, der beliebige, auch das Gegenteil aussagende, Änderungen eines Vertrages im Vorfeld authorisiert, zumindest mit Privatpersonen, Kunden der SCE, nichtig sein. Und falls nicht – Aigner, faß:
"Sollte die Verbraucherschutzministerin nicht bereit sein, SCEs Geschäftsprakltiken kritisch zu durchleuchten, die einschlägigen Gesetze zum Verbraucherschutz dahingehend zu ändern und die eklatanten Missstände zu beheben, sehe ich mich gezwungen, meine Mitgliedschaft zu beenden."
SCNR ;)
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